Unsere Leistungen
Beratung zu Hause
Wir führen Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch. Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch einen qualifizierten Pflegedienst durchführen zu lassen. Das Ergebnis wird anschließend Ihrer Pflegekasse übermittelt.

Wie oft ist der Beratungsbesuch nötig?
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
- Pflegegrad 1: freiwillig möglich
Pflegeschulungen & individuelle Beratung
Auf Wunsch führen wir individuell angepasste Pflegeschulungen für pflegende Angehörige bei Ihnen zu Hause durch.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch zu allen weiteren Themen und Fragen rund um die Pflege – zum Beispiel zu Pflegegraden, Leistungen der Pflege- und Krankenkasse oder zur Kostenübernahme. In unserem Büro finden Sie werktags von 9 bis 15 Uhr immer eine Ansprechperson.
In Absprache sind Beratungstermine auch abends und am Wochenende möglich.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 040 68 74 48 – die Beratung ist für Sie kostenlos.
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – am Telefon, in unserem Büro auf dem Dulsberg oder bei Ihnen zu Hause.
