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Unsere Leistungen

Betreuung & Entlastung

Mit dem Pflegestärkungsgesetz und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten Pflegebedürftige seit 2017 einen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.

Teddybär mit Pflegehaube

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden, haben einen Anspruch von 131 € monatlich (Stand 2025). Der Betrag ist zweckgebunden und kann unter anderem für Betreuungsangebote, Alltagsbegleitung oder Unterstützung im Haushalt eingesetzt werden.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für Leistungen der ambulanten Pflege im Bereich der Selbstversorgung verwenden.

Wir gestalten die Betreuung individuell nach Ihren Wünschen – ob gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zu Terminen, Vorlesen oder einfach Gesellschaft und Gespräche.

Die Abrechnung übernehmen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sprechen Sie uns an – wir prüfen gemeinsam, was Ihnen zusteht.

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – am Telefon, in unserem Büro auf dem Dulsberg oder bei Ihnen zu Hause.

040 68 74 48

Montag – Freitag, 9:00 – 15:00 Uhr

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