Unsere Leistungen
Betreuung & Entlastung
Mit dem Pflegestärkungsgesetz und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten Pflegebedürftige seit 2017 einen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden, haben einen Anspruch von 131 € monatlich (Stand 2025). Der Betrag ist zweckgebunden und kann unter anderem für Betreuungsangebote, Alltagsbegleitung oder Unterstützung im Haushalt eingesetzt werden.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für Leistungen der ambulanten Pflege im Bereich der Selbstversorgung verwenden.
Wir gestalten die Betreuung individuell nach Ihren Wünschen – ob gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zu Terminen, Vorlesen oder einfach Gesellschaft und Gespräche.
Die Abrechnung übernehmen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sprechen Sie uns an – wir prüfen gemeinsam, was Ihnen zusteht.
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – am Telefon, in unserem Büro auf dem Dulsberg oder bei Ihnen zu Hause.
